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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Gültigkeit

1.1 Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte (im Folgenden auch Ticket genannt) oder einem anderen Artikel oder einer Leistung aus unserem Angebot erkennt jeder Kunde von WolfEvents (im Folgenden auch Käufer bzw. Vertragspartner genannt) diese AGB an.

1.2 Diese AGB erlangen ihre Gültigkeit mit dem 25.10.2007. Eine Befristung der Gültigkeit besteht nicht. Vorhergehende AGBs verlieren mit dieser Ausgabe ihre Wirksamkeit.

1.3 Mündliche Absprachen, die im Widerspruch zu einer oder mehrerer Regelungen dieser AGB stehen, gelten als nicht getroffen.

1.4 Ist eine der Bestimmungen dieser AGB ungültig, berührt dies nicht die Gültigkeit der AGB als Ganzes, und tritt automatisch die nach deutschem Recht sinngemäß nächste gültige Regelung in Kraft.

1.5 Zusätzliche Vertragsvereinbarungen mit WolfEvents außerhalb dieser AGB sind schriftlich vorzunehmen.

1.6 Gerichtsstand ist Daventry, England.

§ 2 Vertrag

2.1 Ein Vertrag über den Besuch einer deutschen Wolfevents-Veranstaltung (im Folgenden Veranstaltung genannt) kommt durch Anmeldung und vollständige Zahlung des Conbeitrages zuzüglich eventueller Zimmermiete und Menükosten durch den Besucher, sowie durch die Zustellung einer positiven Anmeldebestätigung durch WolfEvents (im Folgenden auch Veranstalter genannt) zustande.

2.2 Dieser Vertrag ist nur innerhalb der nächsten 14 Tage nach Bestellung – und auch dann ausschließlich in schriftlicher Form – kündbar, danach jedoch bindend. Für Ausnahmefälle siehe Punkt 2.4 und 2.5.

2.3 Das Eingehen in diesen Vertrag mit der Absicht zum Weiterverkauf ist untersagt.

2.4 Eine Übertragung (innerhalb besagter 14 Tage nach Vertragsbeginn) der Karte ist nur gültig, wenn dies beim Veranstalter angemeldet wurde. Für jede Übertragung der Karte wird eine Umschreibungsgebühr in Höhe von Euro 10,00 EURO fällig. Für Ausnahmen in Härtefällen (z.B. Bitte zur Ticketübertragung nach Fristablauf oder z.B. Bitte um gebührenfreie Ticketübertragung) mailen Sie bitte an wolfevents@wolfevents.de.

2.5 Als Härtefalle für Ticketübertragungen zählen Krankheit oder Tod des Vertragspartners. Andere mögliche Varianten von Härtefällen werden von WolfEvents einzeln beurteilt.

2.6 Der Veranstalter behält sich vor, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen. Nach Zustellung der positiven Anmeldebestätigung kann der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten, wenn ihm Tatsachen bekannt werden, die eine zukünftige Verletzung dieser AGB durch den Besucher annehmen lassen.

2.7 Bei Absage der Veranstaltung erstattet der Veranstalter den Conbeitrag zurück. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

2.8 Bei Verlust der Eintrittskarte erlischt die Berechtigung zum Betreten der Veranstaltung. Die Beweislast, dass tatsächlich ein entsprechender Vertrag (zwischen dem Käufer und WolfEvents) zustande gekommen ist, liegt beim Käufer.

§ 3 Veranstaltung / Garantie

3.1 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Veranstaltungsort innerhalb Deutschlands zu verlegen.

3.2 Der Veranstalter behält sich Änderungen im Ablauf der Veranstaltung vor.

3.3 Der Veranstalter garantiert nicht für das Erscheinen eines spezifischen Gaststars. Werden Gaststars im Vorfeld der Veranstaltung durch Werbung angekündigt, so bedeutet dies, dass der Veranstalter in fortgeschrittenen Vertragsverhandlungen mit den Gästen steht. Für den Fall des Fernbleibens eines angekündigten Gaststars sorgt der Veranstalter für vergleichbaren Ersatz. Ein Rücktrittsrecht des Besuchers ergibt sich hieraus nicht.

3.4 Die Vorträge der Stargäste sowie andere Veranstaltungen werden überwiegend in englischer Sprache stattfinden. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, für diese Vorträge deutsche Übersetzungen zu liefern, insbesondere ergibt sich hieraus kein Rücktrittsrecht für den Besucher.

3.5 Das Anbieten und Verkaufen von Waren sowie Dienstleistungen im Rahmen der Convention ist nur mit schriftlicher Genehmigung durch den Veranstalter gestattet und ggf. mit weiteren Entgelten verbunden. Ein genereller Anspruch auf eine solche Genehmigung besteht nicht.

3.6 Der Veranstalter garantiert generell nicht für über ihn gebuchte oder durch ihn angekündigte Leistungen Dritter.

§ 4 Haftung

4.1 Der Besuch eines Wolf-Events geschieht für den Käufer auf eigene Gefahr (Eltern haften für ihre Kinder).

4.2 Der Veranstalter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Zum Beispiel: Für den Verlust oder die Beschädigung von Wertgegenständen haftet der Veranstalter, falls diese auf eindeutige Aufforderung desselben beim WolfEvents-Personal hinterlegt wurden (Videokameras, etc.).

4.3 Der Käufer haftet für von ihm am Eigentum Dritter angerichtete Schäden in voller Höhe.

4.4 Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch von ihm beauftrage Dritte dem Kunden zugefügt werden.

4.5 Der Veranstalter übernimmt keine über seine allgemeine Sorgfalts- und Verkehrssicherungspflicht hinausgehende Verantwortung für Minderjährige oder Personen, die in ihrer Entscheidungsfähigkeit eingeschränkt sind. Für Jugendliche gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.

§ 5 Sicherheit / Ordnung

5.1 Das WolfEvents-Personal (im Folgenden Personal genannt) ist an den orangen Team-Badges zu erkennen (BILD kommt noch). Den Anweisungen dieses Personals ist immer Folge zu leisten.

5.2 Das Personal ist berechtigt, während der Veranstaltung Taschenkontrollen durchzuführen.

5.3 Das Mitbringen von Waffen, pyrotechnischen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist streng untersagt. Dies schließt auch Gegenstände ein, die Teil eines Kostüms sind. Auf jeden Fall müssen Teile eines Kostüms, die geeignet sind andere Personen zu verletzen, beim Einlass vorgezeigt werden.

5.4 Das Mitbringen von Substanzen, die gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen, ist streng untersagt.

5.5 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Werbung jeglicher Art zu untersagen.

5.6 Zuwiderhandlungen gegen die Abschnitte 5.1 bis 5.4 kann einen Verweis aus den Veranstaltungsräumen bedeuten. Der Anspruch auf Erstattung geleisteter Zahlungen entfällt. Der Veranstalter behält sich ferner vor, Personen aus den Veranstaltungsräumen zu verweisen, die den Ablauf der Veranstaltung stören, sich ungebührlich verhalten oder eine Gefahr für sich oder andere darstellen.

§ 6 Audiovisuelle Aufzeichnungen

6.1 Audiovisuelle Aufzeichnungen im Sinne dieser AGB sind: während der Veranstaltung angefertigte Ton- und Bildaufnahmen, die auf geeigneten Bild- und Tonträgern wieder abgespielt und/oder vervielfältigt werden können (Videos, Tonaufnahmen, Fotos, et cetera).

6.2 Der Veranstalter behält sich vor, das Anfertigen audiovisueller Aufzeichnungen bei bestimmten Programmpunkten zu verbieten; auf ein derartiges Verbot wird gesondert hingewiesen. Einer entsprechenden Aufforderung hierzu ist augenblicklich Folge zu leisten. Nichtbeachtung kann zur Zerstörung des betreffenden Materials führen. Des Weiteren kann bei Verstoß hiergegen der Verweis von der Veranstaltung (siehe Paragraph 5.6) erfolgen. Der Veranstalter behält sich die Geltend-Machung von Schadensersatzansprüchen vor.

6.3 Die Verwendung von audiovisuellen Aufzeichnungen zu gewerblichen oder kommerziellen Zwecken ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Veranstalters zulässig (z.B. bei Presseverwendung).

6.4 Bei Nichtbeachtung des vorhergehenden Punktes haftet der betreffende Kunde dem Veranstalter in voller Höhe, ebenso für Ansprüche Dritter.

§ 7 Schlussbestimmungen

7.1 Mit der Annahme dieser AGB verzichtet der Kunde auf sein Recht, jetzt und in Zukunft Rechtsmittel gegen die Gültigkeit dieser AGB anzuwenden.

Geschrieben von Maja am Dienstag, 26 Juni 2007 (16:25:24) CEST (7602 mal gelesen)
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